Richtlinien und Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit

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Richtlinien und Maßnahmen für digitale Barrierefreiheit

17.04.2024 - 08:27
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Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Sie erleichtert das Leben vieler, erschwert es aber auch für einige, etwa Menschen mit Behinderung, ältere Generationen und Nicht-Muttersprachler. Menschengerechte Webseitendesigns und digitale Barrierefreiheit sind daher essenziell. Der Artikel beschreibt, welche gesetzlichen Regelungen Unternehmen ab Mitte 2024 erfüllen müssen, um dies zu erreichen und welche Maßnahmen Firmen jetzt schon ergreifen sollten, um ihre Onlineauftritte ohne Hürden zu gestalten.

Digitale Barrierefreiheit nutzt allen: Sie sorgt dafür, dass digitale Produkte und Inhalte für möglichst alle Menschen nutzbar sind – nicht nur für solche mit einer akuten oder lebenslangen Behinderung oder Einschränkung, sondern auch für ältere Menschen, die sich mit Internetbuchungen und Banking-Apps mitunter schwertun. Menschengerechte Website-Designs und digitale Barrierefreiheit sind essenziell, um große Teile der Bevölkerung nicht vom digitalen Leben auszuschließen. Digitale Teilhabe bedeutet, dass Webseiten, Software und Apps keine Hindernisse beziehungsweise Barrieren bei der Bedienung aufweisen sollen und somit für alle zugänglich sind. Da viele Unternehmen diese Thematik noch nicht zur Gänze erfasst haben, hat der Gesetzgeber nun gehandelt und schreibt mit dem ab Sommer 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die digitale Barrierefreiheit verpflichtend vor.

Mehrheit der digitalen Angebote ist nicht barrierefrei
Laut einer gemeinsamen Studie der Aktion Mensch, zusammen mit der Stiftung Pfennigparade und Google aus dem Jahr 2023, sind nur 12 von 78 getesteten Onlineshops barrierefrei. Als "nicht zugänglich" gelten digitale Angebote zum Beispiel, wenn eine Tastatur für motorisch-physisch eingeschränkte Nutzende nicht bedienbar ist oder auf einer Webseite keine Audio-Option für Menschen mit einer Sehbehinderung verfügbar ist. Eine weitere betroffene Gruppe von Beeinträchtigten sind Anwender von Screenreadern. Viele Probleme sind hier nicht im sichtbaren Bereich angesiedelt und betreffen etwa Beschriftungen, die Navigation durch Formulare, Beschreibungen von Bildern, Filme oder Links zu anderen Webseiten.

Auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es eine Vielzahl digitaler Barrieren. Die Nutzung digitaler Welten scheitert häufig am fehlenden Vertrauen bei der Nutzung der Systeme und kann unterschiedliche Auslöser haben, wie etwa Sprachbarrieren, Demenz oder Menschen mit Lernbehinderung betreffen.

Kriterien zur barrierefreien Gestaltung von Websites
Keine Frage, es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die digitale Präsenz vollständig barrierefrei zu gestalten. Der internationale Standard zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten namens Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) vom World Wide Web Consortium (W3C) enthält insgesamt 78 Kriterien, die auf die unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Aus diesen lassen sich nutzerzentriert acht Hauptkriterien bilden, die besonders für Menschen mit einer Seh- oder Höreinschränkung, kognitiven Beeinträchtigungen oder eingeschränkter Bewegungsfähigkeit relevant sind. Diese sind:

  1. Tastaturbedienbarkeit (WCAG 2.1.1)
  2. Beschriftungen, Labels oder Anweisungen (WCAG 3.3.2)
  3. Änderung der Textgröße (WCAG 1.4.4)
  4. Textabstand (WCAG 1.4.12) und Textumbruch (WCAG 1.4.10)
  5. Untertitel für multimediale Inhalte (WCAG 1.2.2)
  6. Pausieren, beenden, ausblenden (WCAG 2.2.2)
  7. Überschriften und Beschriftungen (Labels) (WCAG 2.4.6)
  8. Name, Rolle, Wert (WCAG 4.1.2)

Die Tastaturbedienbarkeit ist ebenso wie die Möglichkeit, die Schriftgröße oder den Textabstand zu ändern, besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit, was auch viele ältere Menschen betrifft. Auch ist ein angemessener Farbkontrast für Benutzende mit Sehschwäche oder Farbenblindheit von entscheidender Bedeutung. Die Gestaltung von Benutzeroberflächen mit ausreichendem Farbkontrast verbessert die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit für alle User.

WCAG 2.1. besagt auch, dass alle Funktionalitäten des Inhalts durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar sein müssen, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist. Ferner ist die Tastaturbedienbarkeit eine Grundvoraussetzung für digitale Barrierefreiheit. Alle Funktionen des Webseiten-Inhalts sollten durch ein Keyboard-Interface bedienbar sein. Elemente wie Links, Wenn sich Formularfelder oder Buttons durch die Tab-Taste ansteuern lassen und die Bestätigung durch die Eingabe- oder Leertaste möglich ist, ist schon viel erreicht. Generell sollten Elemente, die einen Status haben, wie beispielsweise Filter oder Mengenänderungen, mittels Tastatur bedienbar sein. Für eine durchgängige Visibilität müssen sich Website-Texte ohne assistive Technik auf bis zu 200 Prozent in der Größe ändern lassen, wobei Informationen und Funktionalität gewahrt bleiben. Außerdem ist es essenziell, dass Benutzer den Textabstand auf ihren Geräten verändern können, um eine höhere Lesbarkeit zu erreichen, wenngleich Informationen und Funktionalität gewahrt bleiben.

Der Punkt WCAG 3.3.2. "Beschriftungen, Labels oder Anweisungen" bezieht sich nicht nur auf die Herausforderungen sehbehinderter Menschen, sondern schließt auch Menschen, die eine Spracheingabe-Software nutzen, mit ein. Zum Beispiel ist es beim Onlinekauf oft nötig, viele Formularfelder auszufüllen, um eine Bestellung ausführen zu können. Daher ist es sehr wichtig, dass es Labels gibt, die genau beschreiben, was von den Kunden als Input benötigt wird. Um die Zugänglichkeit zu verbessern, sollte ein Label idealerweise vorgelesen werden, wenn ein Eingabefeld angesteuert und ausgefüllt wird.

Hürden bei der Bedienung von Webseiten abbauen
Untertitel für multimediale Inhalte wie Videos oder Podcasts sind natürlich besonders wichtig für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen, helfen aber auch beispielsweise Nicht-Muttersprachlern, dem Gesagten folgen zu können.

Bei Informationen, die sich bewegen oder automatisch selbst aktualisieren, wie zum Beispiel ein Shopping-Karussell, empfiehlt sich ein Stopp- oder Pausieren-Mechanismus. Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, Inhalte zu erfassen oder der Bewegung nur schwer folgen können, stellen solche Bewegt-Informationen eine Barriere dar. Auch Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) empfinden blinkende Elemente eher als Ablenkung. Für eine bessere Fokussierun ist es hilfreich, Inhalte statisch zu präsentieren.

Unter dem Kriterium "Name, Rolle, Wert" wird den Anforderungen von sehbehinderten sowie körperlich und kognitiv beeinträchtigen Menschen Rechnung getragen. Diese sind auf eine semantisch korrekte Repräsentation von Elementen der grafischen Benutzeroberfläche angewiesen. Beim Onlineeinkauf ist es leider oftmals erforderlich, dass interaktive Elemente bedient werden. Dies kann zum Beispiel ein Knopf oder ein Dropdown-Menü für die Größen- oder Farbauswahl eines Kleidungsstücks sein. Unterstützende Technologien können hier helfen, diese Werte auszulesen, zu aktivieren oder zu verändern. Die Nutzenden sollten angesagt bekommen, welcher Status gerade besteht und welche Menüpunkte offen sind.

Testen des eigenen Webangebots
Bei der Überprüfung der eigenen Website auf Barrierefreiheit empfiehlt sich die Einbeziehung von Nutzern mit Beeinträchtigungen. Nur so lassen sich Barrieren für die Zugänglichkeit verlässlich identifizieren. Leider gibt es noch nicht das eine Programm für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Stattdessen empfiehlt es sich, professionelle Hilfe durch externe Spezialisten in Anspruch nehmen, zum Beispiel in Form von Audits. Wenn ein Unternehmen neu auf dem Gebiet der Barrierefreiheit ist, ist es ratsam, mit einem Audit der Hauptwebsite zu beginnen, bevor es sich mit allen einzelnen Produktangeboten befasst.

Der beste Ansatz ist das Vorgehen nach einem Capability Maturity Model (CMM), um den Reifegrad der Zugänglichkeit zu messen. In der Praxis hat sich beispielsweise das Digital Accessibility Maturity Model (DAMM) bewährt, ein Arbeitsmodell, um den Reifegrad von Organisationen zur digitalen Barrierefreiheit zu messen. Das Modell baut auf früheren Arbeiten des Business Disability Forums auf, um ein allgemeines Barrierefreiheits-Reifemodell für Organisationen zu entwickeln und ist in Übereinstimmung mit dem von Carnegie Mellon definierten Capability Maturity Model entwickelt worden.

Externe Anbieter bieten WCAG-Tests an und unterstützen bei der Entwicklung und Sicherstellung eines barrierefreien Website-Auftritts. Nach der Evaluierung bekommen die Unternehmen einen detaillierten Prüfbericht, der konkrete Handlungsmaßnahmen vorschlägt. Öffentliche Institutionen oder private Unternehmen, denen digitale Barrierefreiheit auch für die eigene Außendarstellung wichtig ist, erhalten nach der Überprüfung und gegebenenfalls. Anpassung einen Konformitätsnachweis und ein entsprechendes Prüfzeichen.

Fazit
In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit einer physischen oder kognitiven Beeinträchtigung – also ungefähr zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Ohne digitale Barrierefreiheit haben diese Menschen keinen vollumfänglichen Zugang zu digitalen Angeboten. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben kann sich frühzeitiges Handeln sich für Unternehmen zu einem echten Wettbewerbsvorteil entwickeln. Sind digitale Angebote barrierefrei, kann dies kurz- bis mittelfristig zu einer merklichen Zuwanderung im Kundenstamm führen – ein Ansporn auch für die Chefetage, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

ln/Michael Düren, Leiter des Geschäftsfelds IT der "Pfennigparade Business. Inklusiv." und verantwortet das Kompetenzzentrum "Digitale Teilhabe für Alle".

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